Zutrittsregelungen an der Klinik Innsbruck
Notfall- bzw. Akutpatient:innen und deren erforderliche Begleitperson erhalten immer Zugang zum Krankenhaus.
Beim Zutritt zu allen Gebäuden gilt FFP2-Maskenpflicht.
Für Patient:innen, Begleitpersonen und Besucher:innen gilt an der Innsbrucker Klinik die 3G-Regel:
Geimpft, Genesen oder Getestet (PCR-Test mit Gültigkeit bis max. 72 Stunden, oder amtlicher Antigen-Test mit Gültigkeit bis max. 24 Stunden)
Alle Nachweise sind schriftlich ausgedruckt oder lesbar am Handy vorzuweisen. Für die Verifizierung des QR-Codes ist ein Lichtbildausweis erforderlich.
Ausnahmen:
Notfallpatient:innen und deren berechtigte Begleitpersonen
Begleitpersonen im Zuge einer Entbindung (werden aus Sicherheitsgründen in der Klinik getestet)
Kinder unter 12 Jahren
Besuche im Zuge einer Palliativ-/Hospizbegleitung bzw. bei kritischen Lebensereignissen (nach Rücksprache mit der jeweiligen Station)
Besuchsregelung:
Ein/e Besucher:in pro Patient:in pro Tag zwischen 13 Uhr und 15 Uhr.
Bei Minderjährigen ist zusätzlich zur aufgenommenen Begleitperson ein/e Besucher:in pro Tag erlaubt.
Für COVID-Patient:innen gilt generell Besuchsverbot.
Beim Zutritt zu allen Gebäuden des LKI gilt FFP2-Maskenpflicht.
Ausnahmen:
Kinder unter 6 Jahren
Mit Befreiungsattest, im Alter von 6-14 Jahren und bei Schwangerschaft ist ein Mund-Nasen-Schutz ausreichend.
Allgemeiner Hinweis: Haben Sie grippeähnliche Symptome und/oder Fieber? Bitte betreten Sie nicht die Ambulanz! Gehen Sie nach Hause, kontaktieren Sie Ihren Hausarzt und rufen Sie uns für einen Ersatztermin an.
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PFLEGE NUKLEARMEDIZIN INNSBRUCK
Das Team der Nuklearmedizinischen Therapiestation an der Universitätsklinik in Innsbruck setzt durch ihre anthroposophische Sichtweise neue Maßstäbe in der Versorgung onkologischer Patienten.
Der Mensch steht hier mit all seinen Bedürfnissen im Mittelpunkt